Länderübergreifende Beratung
Unsere Mitarbeiter sind ständig auf dem Laufenden und können Ihnen auch bei Fragen des internationalen Steuerrechts mit Fachwissen zur Seite stehen.
- Internationale Steuerplanung
- Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen (Standortplanung, Konzernstrukturierung)
- Grenzüberschreitende Umwandlungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Investmentstrukturen in den Reformstaaten Zentraleuropas
- Begutachtung von Konzernfinanzierungen
- Dienstnehmerentsendungen
- Gutachten und rechtliche Beratung in Fragen des europäischen Steuerrechts
- Funktionsverlagerungen (Outbound-Fälle)
- Begutachtung von Verrechnungssystemen und Verrechnungspreisdokumentation
- Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Buchhaltung und Lohnverrechnung für ausländische Unternehmen
- Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
- EuGH-Rechtsprechung
- Betriebsstättenbegründung und -besteuerung unter besonderer Berücksichtung der
- Gewinnabgrenzungsvorschriften
- Wohnsitzwechsel mit oder ohne Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes in Deutschland
- Internationale Vermögensplanung unter Berücksichtigung der unbeschränkten und beschränkten
- Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht